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E-Rechnung 2027 für den Mittelstand: Jetzt vorbereiten

Autor:in Max Schreiber Sales Consultant Data & AI
Max Schreiber

E-Rechnungspflicht 2027: Was der Mittelstand jetzt technisch vorbereiten sollte

Fristen, Formate und die systemunabhängige Umsetzung mit der Lobster Data Platform

Die E-Rechnung ist im deutschen B2B-Geschäft längst kein reines Zukunftsthema mehr: Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Für den Versand gelten zwar noch Übergangsfristen, doch für viele mittelständische Unternehmen endet die wichtigste davon bereits am 31. Dezember 2026. 

Gerade jetzt zeigt sich in der Praxis: Die eigentliche Herausforderung ist selten nur das Rechnungsformat. Entscheidend ist, wie sich ERP, Finanzbuchhaltung, Archiv, Kundenportale und weitere Systeme zuverlässig miteinander verbinden lassen. Hinzu kommen unterschiedliche Übertragungswege und Geschäftspartner, die nicht alle dasselbe Format erwarten.

Eine Integrationsplattform wie Lobster kann diese technische Lücke schließen. Sie verbindet bestehende Systeme, wandelt Daten in benötigte Formate um und steuert den Austausch von E-Rechnungen im Eingang wie im Ausgang. Die bestehende Systemlandschaft muss dafür nicht grundsätzlich ersetzt werden.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format. Dieses Format muss eine elektronische und automatisierte Verarbeitung ermöglichen und grundsätzlich der europäischen Norm EN 16931 entsprechen oder mit ihr interoperabel sein. Gängige Beispiele sind die XRechnung und ZUGFeRD, sofern das verwendete Profil die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Wichtig

Eine herkömmliche PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung im Sinne der neuen Regelung. Sie enthält zwar ein digitales Bild des Dokuments, ihre Rechnungsdaten liegen aber nicht zwingend in einer strukturierten, maschinenlesbaren Form vor. Ein hybrides Format wie ZUGFeRD kombiniert dagegen eine sichtbare PDF-Datei mit einem eingebetteten strukturierten XML-Datensatz. Maßgeblich ist der strukturierte Teil.

Das klingt zunächst nach einer technischen Detailfrage. Für Unternehmen hat die Unterscheidung jedoch direkte Folgen: Ein PDF kann von Mitarbeitenden gelesen werden, für eine durchgängige Verarbeitung müssen Daten aber häufig manuell übertragen oder per Texterkennung ausgelesen werden. Eine strukturierte E-Rechnung kann dagegen ohne Medienbruch in nachgelagerte Systeme übernommen werden.

Für wen gilt die Pflicht?

Die deutsche E-Rechnungspflicht betrifft grundsätzlich steuerbare Umsätze zwischen inländischen Unternehmen, wenn sowohl leistendes Unternehmen als auch Leistungsempfänger im Inland ansässig sind. Private Endverbraucher:innen sind nicht betroffen. Für grenzüberschreitende Umsätze gelten diese nationalen B2B-Regeln nicht in gleicher Weise. 

Wichtige Ausnahmen bestehen unter anderem für bestimmte steuerfreie Umsätze nach § 4 Nummer 8 bis 29 UStG, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise. Kleinunternehmer:innen sind von der Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung ausgenommen. Unternehmen sollten ihre konkrete steuerliche Einordnung mit ihrer Steuerberatung klären. 

Die Regeln für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber, also B2G, sind gesondert zu betrachten. Dort bestehen bereits eigene Vorgaben und Plattformen. Peppol ist dabei ein standardisierter Übertragungskanal, der einen automatisierten Maschine-zu-Maschine-Austausch ermöglicht.

Die wichtigsten Fristen im Überblick

Zeitraum

Empfang

Ausstellung / Versand

Seit 01.01.2025

Inländische Unternehmen müssen grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können. Ein einfaches E-Mail-Postfach kann technisch als Empfangsweg genügen, löst aber noch keine durchgängige Verarbeitung.

E-Rechnungen dürfen bereits versendet werden; die Zustimmung des Empfängers ist hierfür grundsätzlich nicht mehr erforderlich.

Bis 31.12.2026

Empfangspflicht besteht fort.

Für inländische B2B-Umsätze dürfen übergangsweise weiterhin Papierrechnungen und, mit Zustimmung des Empfängers, sonstige elektronische Rechnungen wie PDF verwendet werden.

01.01. bis 31.12.2027

Empfangspflicht besteht fort.

Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 800.000 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr müssen grundsätzlich E-Rechnungen ausstellen. Unternehmen bis zu dieser Grenze dürfen die Übergangsregelung noch nutzen.

Ab 01.01.2028

Empfangspflicht besteht fort.

Grundsätzlich müssen alle von der Regelung erfassten inländischen B2B-Unternehmen E-Rechnungen ausstellen; gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen.

Die Übergangsregelungen verschaffen Zeit, ändern aber nichts an der Empfangspflicht. Außerdem steigt der Handlungsdruck zum 1. Januar 2027 deutlich: Für Unternehmen oberhalb der Umsatzgrenze wird der strukturierte Rechnungsausgang dann zum Regelfall. Die technische Umsetzung sollte deshalb nicht erst im Dezember beginnen.

Warum die Umsetzung mehr als ein Exportknopf ist

In einer idealen Welt erzeugt jedes ERP sofort das gewünschte Rechnungsformat und jeder Geschäftspartner nutzt denselben Übertragungsweg. In der Realität sind Systemlandschaften heterogen: Ein Unternehmen betreibt mehrere ERP-Instanzen, nutzt ein separates Finanzsystem, archiviert Dokumente in einem DMS und bedient Kundenportale mit individuellen Anforderungen. Gleichzeitig treffen XRechnung, ZUGFeRD, XML, EDI und proprietäre Formate aufeinander.

Genau hier entsteht das eigentliche Integrationsprojekt. Typische technische Fragen sind:

  • Wo entstehen die abrechnungsrelevanten Daten und in welcher Struktur liegen sie vor?
  • Welche Pflichtangaben liefert das Quellsystem bereits, welche müssen ergänzt oder transformiert werden?
  • Welche Formate erwarten Kunden und Lieferanten?
  • Wie werden E-Rechnungen übertragen: per E-Mail, SFTP, API, Peppol oder über Portale?
  • Wie gelangen eingehende Rechnungsdaten in Finanzbuchhaltung, ERP, Workflow und Archiv?
  • Wie werden Fehler und Verarbeitungsstatus sichtbar, damit Vorgänge nicht unbemerkt liegen bleiben?

Der Zeitbedarf liegt daher nicht nur in der Installation einer Software. Schnittstellen, Mappings, Übertragungswege, Tests und Fehlerbehandlung müssen auf die konkrete Systemlandschaft abgestimmt werden.

Lobster als technische Drehscheibe

Die Lobster Data Platform kann als Integrationsplattform beziehungsweise Middleware zwischen Quell- und Zielsystemen eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass ein System eine nutzbare Schnittstelle oder einen technischen Austauschweg bereitstellt. Lobster unterstützt zahlreiche Datenformate und Protokolle, darunter XML, JSON, EDI, APIs, SFTP und HTTP.

Für die E-Rechnung bedeutet das: Bestehende Systeme liefern ihre Rechnungsdaten an Lobster. Dort werden die Daten gemappt, bei Bedarf angereichert und in das benötigte Zielformat überführt. Anschließend kann die Rechnung über den vereinbarten Kanal an den Geschäftspartner übertragen werden. Im Rechnungseingang funktioniert der Weg umgekehrt: Lobster nimmt die Daten entgegen, transformiert sie für das Zielsystem und leitet sie an ERP, Finanzbuchhaltung, Workflow oder Archiv weiter.

Gängige Formate wie XRechnung und ZUGFeRD können ebenso abgebildet werden wie EDI-basierte oder kundenspezifische Anforderungen. Auch eine Anbindung an Peppol ist möglich. Lobster bietet dafür einen zertifizierten Peppol Access Point und unterstützt den bidirektionalen Austausch.

Validierung der E-Rechnung

Die E-Rechnung wird vor dem Versand (ausgehend) bzw. vor der Buchung (eingehend) automatisch geprüft. Dabei werden die Syntax und das Schema mit den internationalen Standards bzw. länderspezifischen Vorgaben abgeglichen, die mathematische Korrektheit sichergestellt und die PDF/A-Konformität überprüft. Sollte die Rechnung dahingehend Fehler aufweisen, wird die Validierung abgelehnt und der Versand bzw. die Buchung nicht ausgeführt.

Rechnungseingang und Rechnungsausgang gemeinsam denken

Viele Unternehmen starten mit einer einzelnen Anforderung: Ein Großkunde verlangt eine XRechnung, ein Lieferant stellt auf ZUGFeRD um oder ein öffentlicher Auftraggeber fordert Peppol. Eine punktuelle Lösung kann kurzfristig helfen. Langfristig entstehen jedoch schnell mehrere Insellösungen.

Eine zentrale Integrationsschicht schafft einen anderen Ansatz:

  • Im Ausgang können Rechnungsdaten aus unterschiedlichen Quellsystemen vereinheitlicht und je Empfänger in das passende Format überführt werden.
  • Im Eingang können verschiedene Formate zentral angenommen und in eine einheitliche interne Struktur transformiert werden.
  • Unterschiedliche Kanäle lassen sich technisch bündeln, statt sie in jedem Fachsystem separat zu implementieren.
  • Monitoring und Fehlerbehandlung werden an einer zentralen Stelle möglich.
  • Neue Geschäftspartner, Formate und Schnittstellen können ergänzt werden, ohne die gesamte Prozesskette neu aufzubauen.

Damit wird die E-Rechnung nicht an ein bestimmtes ERP gebunden. Das ist besonders für mittelständische Unternehmen relevant, deren Systemlandschaft über Jahre gewachsen ist oder sich durch Unternehmenszukäufe, Standortdifferenzen und unterschiedliche Fachanwendungen verändert.

Betriebsmodelle: passend zum Einstieg und zur Skalierung

Auch die Bereitstellung kann an die Ausgangssituation angepasst werden. Möglich sind die Installation und der Betrieb beim Kunden, eine kundeneigene Cloud-Umgebung, die Lobster Cloud auf AWS am Standort Frankfurt oder als Managed Service der SIEVERS-GROUP, gehostet im eigenen bzw. Partner-Rechenzentrum in Deutschland.

Der Managed Service eignet sich vor allem als Einstieg für Unternehmen, die keine eigene Lobster-Umgebung administrieren können oder möchten. Dabei werden die ein- und ausgehenden E-Rechnungen von einer von der SIEVERS-GROUP betriebenen Lobster-Umgebung verarbeitet, die an die Kundensysteme angeschlossen ist. Support, Wartung und Monitoring werden dabei von der SIEVERS-GROUP übernommen.

Wenn später weitere Integrationsanforderungen hinzukommen oder das System stärker skaliert, kann die Lösung auf eines der anderen Betriebsmodelle migriert werden. Der Einstieg bleibt dadurch pragmatisch, ohne die weitere Entwicklung der Integrationslandschaft einzuschränken.

Wie ein technisches Einführungsprojekt typischerweise abläuft

Die SIEVERS-GROUP übernimmt die technische Umsetzung. Ein mögliches Vorgehen umfasst:

  1. Technische Bestandsaufnahme: Quell- und Zielsysteme, vorhandene Schnittstellen, Rechnungsformate, Übertragungswege und Mengengerüste werden erfasst.
  2. Zielbild und Priorisierung: Es wird festgelegt, welche Eingangs- und Ausgangsszenarien zuerst umgesetzt werden und welches Betriebsmodell geeignet ist.
  3. Schnittstellen und Mappings: Die Daten werden aus den Quellsystemen übernommen, auf das Zielformat abgebildet und für die jeweiligen Empfänger beziehungsweise internen Systeme transformiert.
  4. Übertragungswege: E-Mail, SFTP, API, Portale oder Peppol werden entsprechend der Anforderungen angebunden.
  5. Tests: Rechnungsbeispiele, Pflichtfelder, technische Übertragung, Fehlerfälle und die Verarbeitung im Zielsystem werden geprüft.
  6. Produktivsetzung und Betrieb: Nach dem Go-live können Support, Wartung und ein proaktives Monitoring vereinbart werden.

Die SIEVERS-GROUP berät dabei nicht steuerlich, rechtlich oder organisatorisch zu Rechnungsprozessen. Aus bereits umgesetzten E-Rechnungsprojekten können jedoch technische Erfahrungen und etablierte Vorgehensweisen eingebracht werden. Als Lobster Silver Partner arbeitet die SIEVERS-GROUP seit rund sieben Jahren mit der Plattform und verfügt über ein Team zertifizierter Lobster-Expert:innen.

Was Unternehmen bis Ende 2026 konkret tun sollten

  • Empfang prüfen: Können strukturierte E-Rechnungen nicht nur angenommen, sondern auch zuverlässig weiterverarbeitet und archiviert werden?
  • Umsatzgrenze einordnen: Klären Sie mit Ihrer Steuerberatung, ab wann für Ihr Unternehmen die Ausstellungspflicht greift.
  • Systemlandschaft dokumentieren: Welche Systeme erzeugen, verarbeiten und archivieren Rechnungsdaten?
  • Formate und Partneranforderungen erfassen: Welche Kunden und Lieferanten erwarten XRechnung, ZUGFeRD, Peppol oder weitere Varianten?
  • Schnittstellen testen: Sind Daten vollständig verfügbar und können sie automatisiert übertragen werden?
  • Pilot festlegen: Starten Sie mit einem klar abgegrenzten Eingangs- oder Ausgangsszenario und erweitern Sie anschließend schrittweise.
  • Betrieb entscheiden: Eigenbetrieb, Cloud oder Managed Service sollten zu internen Ressourcen und zur geplanten Skalierung passen.

Wer diese Punkte 2026 strukturiert angeht, reduziert den Zeitdruck vor dem 1. Januar 2027 und schafft zugleich eine technische Basis, die über die reine Pflichterfüllung hinausgeht.

Fazit: Die Pflicht ist gesetzlich, die Umsetzung bleibt individuell

Die gesetzlichen Fristen sind für alle betroffenen Unternehmen gleich. Die technische Ausgangslage ist es nicht. Unterschiedliche ERP-Systeme, Formate, Schnittstellen und Übertragungswege machen die E-Rechnung zu einer Integrationsaufgabe.

Mit Lobster lässt sich eine zentrale technische Drehscheibe für Rechnungseingang und Rechnungsausgang aufbauen, ohne die bestehende Systemlandschaft auf ein einzelnes ERP oder ein einziges Format festzulegen. Die SIEVERS-GROUP unterstützt bei Konzeption, Implementierung und Betrieb der technischen Lösung. Je nach Bedarf kann die Plattform beim Kunden, in einer Cloud-Umgebung oder als Managed Service bereitgestellt werden.

Quellen

  • Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung, Stand März 2026. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html 

  • Bundesministerium der Finanzen: BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 sowie ergänzende Regelungen vom 15. Oktober 2026 zur obligatorischen E-Rechnung. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2025-10-15-einfuehrung-obligatorische-e-rechnung.html

  • Lobster: E-Invoicing zukunftssicher machen / Invoicing mit Lobster. https://www.lobstersoftware.com/de/use-cases/invoicing/

  • Bundesministerium der Finanzen: Umsatzsteuer-Anwendungserlass zu Kleinbetragsrechnungen nach § 33 UStDV.

  • E-Rechnung in der Bundesverwaltung: Der Übertragungskanal Peppol. https://e-rechnung-bund.de/ubertragungskanale/peppol/

  • Lobster: Leistungsstarke Datenintegration & Automatisierung. https://www.lobstersoftware.com/de/

  • Lobster Documentation: Lobster Peppol Access Point. https://docs.lobstersoftware.com/docs/en/template-lobster-peppol-access-point

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag gibt den Informationsstand zum 20. Oktober 2026 wieder und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Prozessberatung dar. Für die steuerliche und rechtliche Bewertung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte an Ihre Steuer- oder Rechtsberatung.

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