Rückblick: 3. Inno Night am 13.06.2019

3. Inno Night der SIEVERS-GROUP zum Thema Quantencomputing
 

Am 13.06.2019 fand ein weiteres Event unserer Innovations-Reihe statt: Die Inno Night zum Thema Quantencomputing!

Mit einem erfrischenden Ipanema-Drink wurde der Abend um 17:30 Uhr eingeläutet.

Das Highlight des Abends war ein Vortrag von Ingolf Wittmann, technischer Direktor von IBM. Dabei wurden unsere Gehirnzellen ordentlich gefordert, denn die Berechnungen hinter der Quantentechnologie sind sehr komplex! Christian Brückener (SIEVERS-GROUP) beleuchtete das Thema aus einer weniger mathematischen und eher gesellschaftlichen und physikalischen Perspektive. Dabei verglich er beispielsweise Quantencomputing mit Schrödingers Katze. Zum Ausklang des Abends gab es leckere Snacks, Getränke und Gespräche zwischen Referenten und den Besuchern.

3 Takeaways aus den Vorträgen:

  1. Der Quantencomputer wird einen herkömmlichen Rechner nie komplett ersetzen, sondern nur für spezifische Einsatzbereiche verwendet werden. Das bedeutet, dass Informatiker weiterhin benötigt und nicht vollkommen durch Mathematiker ersetzt werden. (Die Computertechnik basiert auf Informatik, Quantentechnologie auf Mathematik).
     
  2. Quantencomputing = approxomate Computing. Die „normale“ Computertechnik beruht auf dem binären Prinzip: ein Wert ist 1 oder 0. Bei der Quantentechnologie kann der Wert 1, 0 oder alles dazwischen sein. Die Ergebnisse eines Quantencomputers sind demnach durchschnittlich. D.h., dass eine Vielzahl an Berechnungen durchgeführt wird, aus deren Ergebnis ein Durchschnittswert ermittelt wird. Bei 1000 Berechnungen liegt die Fehlerquote bei 5%. Diese Fehlerquote besteht, weil ein Qubit selbst fehlerbehaftet ist.
     
  3. IT-Sicherheit. Laut Ingolf Wittmann sind unsere aktuellen Verschlüsselungsverfahren sicher und „unknackbar“, zumindest für die nächsten 10 bis 30 Jahre. Quantensichere Verschlüsslungen wie TESLA, ring-TESLA und GPV existieren bereits, werden jedoch aktuell kaum angewendet. Christian Brückener verweist allerdings auf Art. 32 der DSGVO, indem verdeutlicht wird, dass es als Unternehmer Pflicht ist, seine Sicherheitsmaßnahmen an den Stand der Technik anzupassen. Da die Quantentechnologie bereits jetzt markttauglich ist, lässt es sich nicht genau sagen, ob und ab wann genau man entsprechende Sicherheitsstandards umgesetzt haben muss. Lieber früher als später.

Das Fazit

Quantencomputing ist hochgradig spannend und extrem komplex. An diesem Abend konnten wir einen Einblick in die Quantentechnologie und die dahinterstehenden Berechnungen verschaffen und an der Spitze des Eisbergs kratzen.

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